XRechnung anzeigen, lesen und drucken
Sie haben eine XRechnung als XML-Datei bekommen und sehen nur Code? Ziehen Sie die Datei hierher – Sie sehen die Rechnung in gewohnter Form, mit Leitweg-ID und nachgerechneten Summen.
E-Rechnung hier ablegen
XML (XRechnung, Peppol BIS, UBL, CII) oder PDF mit eingebettetem XML (ZUGFeRD, Factur-X)
Keine Datei zur Hand? Beispiel öffnen:
- Nichts wird hochgeladen – die Datei wird in diesem Browser-Tab gelesen
- Offizielle Regeln EN 16931 (CEN) und XRechnung (KoSIT)
- Jeder Fehler verständlich erklärt, mit Lösung
So zeigen Sie eine XRechnung an
- 1Ziehen Sie die XML-Datei in das Feld oben oder wählen Sie sie per Klick aus.
- 2Das Format wird automatisch erkannt, egal ob die XRechnung in UBL- oder CII-Syntax vorliegt.
- 3Lesen Sie die Rechnung: Parteien, Positionen, Umsatzsteuer, Summen, Bankverbindung, Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz, Bemerkungen und Anlagen.
- 4Drucken Sie die Ansicht oder speichern Sie sie über den Druckdialog als PDF. Die XML-Datei selbst archivieren Sie unverändert.
Empfangspflicht seit 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Grundlage ist der durch das Wachstumschancengesetz neu gefasste § 14 UStG. Als E-Rechnung gilt dabei nur ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, also etwa eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Rechnung. Ein PDF im E-Mail-Anhang ist eine „sonstige Rechnung“.
Für den Versand gelten Übergangsfristen nach § 27 Abs. 38 UStG: Bis Ende 2026 dürfen Rechnungssteller noch Papier- oder andere elektronische Rechnungen verschicken, Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro sogar bis Ende 2027. Viele Lieferanten stellen aber schon jetzt um, und so landen XML-Dateien in Postfächern, die eigentlich für PDFs eingerichtet wurden.
Was der Viewer anzeigt
- Rechnungssteller und Rechnungsempfänger mit Anschrift, USt-IdNr. bzw. Steuernummer und Kontaktdaten
- Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum, Währung
- Alle Positionen mit Menge, Einheit, Preis, Zu- und Abschlägen und Steuerkategorie
- Die Umsatzsteueraufschlüsselung je Steuersatz, einschließlich Befreiungsgründen
- Summen mit unabhängiger Nachberechnung – Abweichungen werden markiert
- Zahlungsangaben: IBAN, BIC, Verwendungszweck und Zahlungsbedingungen
- Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz, Bestell- und Vertragsnummer
- Freitext-Bemerkungen und die Liste eingebetteter Anlagen
Damit haben Sie die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG auf einen Blick. Ob die Datei auch technisch alle Regeln einhält, prüfen Sie mit dem XRechnung Validator – er verwendet dieselben Regeln, die die KoSIT veröffentlicht.
UBL oder CII? Für Sie als Empfänger egal
Die XRechnung gibt es in zwei Syntaxen: OASIS UBL 2.1 und UN/CEFACT CII D16B. Beide transportieren dieselben Inhalte, festgelegt durch die EN 16931 und die nationale Spezifikation der KoSIT. Welche Variante Sie erhalten, hängt von der Software des Absenders ab. Der Viewer liest beide und stellt sie identisch dar.
Leitweg-ID und Käuferreferenz
Die Leitweg-ID wird von öffentlichen Auftraggebern vergeben und sorgt dafür, dass eine Rechnung bei der richtigen Stelle ankommt. Sie steht im Feld Käuferreferenz (BT-10). In der XRechnung ist dieses Feld auch im B2B-Verkehr Pflicht; dort enthält es, was der Käufer vorgibt – etwa eine Kostenstelle oder Bestellnummer. Der Viewer zeigt den Wert weit oben, weil die Kreditorenbuchhaltung ihn meist als Erstes braucht.
Ausdruck für die Buchhaltung – und GoBD
Für Freigabe, Kontierung oder den Steuerberater ist eine lesbare Fassung oft unverzichtbar. Nutzen Sie dafür die Druckfunktion oder „Als PDF speichern“ im Druckdialog Ihres Browsers.
Wichtig: Nach den GoBD ist die XML-Datei das steuerlich maßgebliche Original. Der Ausdruck oder das PDF ist nur eine Darstellung. Bewahren Sie die empfangene XML-Datei unverändert und maschinell auswertbar für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf; der Ausdruck ersetzt sie nicht.
Datenschutz und Grenzen des Werkzeugs
Die Rechnung wird ausschließlich in Ihrem Browser gelesen. Sie wird nicht hochgeladen, eine serverseitige Verarbeitung findet nicht statt. Netzwerkanfragen gehen nur an diese Seite und an die offiziellen Regeldateien, die für alle Besucher gleich sind. Es wird nichts gespeichert; mit dem Schließen des Tabs sind die Daten verworfen. Ein Konto ist nicht nötig.
Häufige Fragen
Wie öffne ich eine XRechnung ohne spezielle Software?
Ziehen Sie die XML-Datei auf diese Seite. Ihr Browser liest sie und zeigt eine formatierte Rechnung an – ohne Installation und ohne Registrierung.
Reicht ein Ausdruck der XRechnung für die Aufbewahrung?
Nein. Steuerlich maßgeblich ist die XML-Datei. Der Ausdruck dient nur zum Lesen und zur Freigabe; das Original muss unverändert archiviert werden.
Darf ich eine XRechnung ablehnen und ein PDF verlangen?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung in einem zulässigen Format können Sie nicht mit Verweis auf fehlende Software zurückweisen.
Die nachgerechneten Summen weichen ab – was nun?
Entweder hat die Software des Absenders anders gerundet oder die Rechnung ist fehlerhaft. Der XRechnung Validator prüft genau diese Summen, etwa mit den Regeln BR-CO-10 und BR-CO-15.
Kann ich auch ZUGFeRD-Rechnungen ansehen?
Ja. Für hybride PDFs nutzen Sie den ZUGFeRD Viewer. Er liest das eingebettete XML aus und stellt es neben die PDF-Ansicht.
Was ist mit Rechnungen bis 250 Euro?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV) dürfen weiterhin als sonstige Rechnung, etwa als PDF, ausgestellt werden. Kommen sie als XRechnung, können Sie sie hier ebenso öffnen.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur obligatorischen E-Rechnung (abgerufen am 2026-10-28)
- BMF – FAQ zur E-Rechnung (abgerufen am 2026-10-28)
- § 27 UStG (Übergangsregelungen, Abs. 38) (abgerufen am 2026-10-28)
- § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge (abgerufen am 2026-10-28)
- KoSIT – XRechnung (abgerufen am 2026-10-28)
Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026