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E-Rechnungspflicht in Frankreich: Fristen 2026 und 2027

In Frankreich gilt seit dem 1. September 2026 eine allgemeine Empfangspflicht für E-Rechnungen; große und mittelgroße Unternehmen müssen sie seitdem auch ausstellen. Kleine und Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Was das für Unternehmen mit französischen Geschäftspartnern oder Niederlassungen bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Das französische Modell

Anders als in Deutschland ist der Übermittlungsweg in Frankreich vorgeschrieben. Rechnungen laufen über eine zugelassene Plattform (plateforme agréée, PA; früher PDP genannt). Die Plattform übermittelt die Rechnung und meldet die steuerlich relevanten Daten an die Finanzverwaltung. Rechtsgrundlage ist Artikel 289 bis des französischen Steuergesetzbuchs (CGI).

Jedes Unternehmen wählt seine Plattform selbst; Lieferant und Kunde können unterschiedliche Anbieter nutzen, die Plattformen tauschen Rechnungen und Statusmeldungen untereinander aus. Das öffentliche Portal dient als zentrales Verzeichnis und als Sammelstelle für die Daten. Eine kostenlose Plattform zum Ausstellen und Empfangen ist es nicht mehr.

Hinzu kommt das E-Reporting: Für Umsätze, die keine inländischen B2B-Umsätze sind – etwa an Privatkunden oder ins Ausland –, werden Transaktionsdaten gemeldet, in bestimmten Fällen auch Zahlungsdaten. Auch diese Meldungen laufen über die gewählte Plattform.

Fristen

DatumWerWas
1. September 2026alle betroffenen UnternehmenPflicht, E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform zu empfangen.
1. September 2026Großunternehmen (GE) und mittelgroße Unternehmen (ETI)Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen und zum E-Reporting.
1. September 2027kleine und mittlere Unternehmen (PME) sowie KleinstunternehmenPflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen und zum E-Reporting.

Quelle: Praxisleitfaden der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) zum Start am 1. September 2026. Stand 28. Oktober 2026 sind die ersten beiden Stufen in Kraft.

Wer betroffen ist

Die Pflicht gilt für in Frankreich ansässige, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bei inländischen B2B-Umsätzen. Deutsche Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich sollten ihre Lage mit einer Steuerberatung klären; eine französische Tochtergesellschaft ist dagegen unmittelbar betroffen.

Die Unternehmensgröße entscheidet nur darüber, ab wann die Ausstellungspflicht gilt. Die Empfangspflicht trifft seit dem 1. September 2026 alle betroffenen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Umsätze an Privatkunden und grenzüberschreitende Umsätze fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht, sondern unter das E-Reporting.

Zulässige Formate

Die Verwaltung sieht drei Basisformate vor, alle auf Grundlage der EN 16931: Factur-X (PDF/A-3 mit eingebetteter XML, aktuell Version 1.09.2 und technisch identisch mit ZUGFeRD 2.5.2, siehe FNFE-MPE), UBL und CII. Wer in Deutschland bereits ZUGFeRD im Profil EN 16931 erzeugt, hat damit eine gute Ausgangslage – die französischen Pflichtangaben müssen aber zusätzlich erfüllt sein.

Plattformen dürfen von ihren Kunden auch andere Formate annehmen und umwandeln. Was zwischen den Plattformen ausgetauscht und an die Verwaltung übermittelt wird, muss jedoch den Formaten und Regeln der Reform entsprechen. Bei Factur-X trägt der XML-Teil die Rechnungsdaten; das gewählte Profil muss daher vollständig genug sein. Ein Profil, das nur wenige Kopfdaten enthält, reicht für eine E-Rechnung nicht aus.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen, ob Ihr Unternehmen oder Ihre Tochtergesellschaft in Frankreich ansässig und umsatzsteuerpflichtig ist.
  2. Eine zugelassene Plattform wählen; die Liste veröffentlicht die Verwaltung auf impots.gouv.fr.
  3. Den Empfang über die Plattform sicherstellen – das ist seit dem 1. September 2026 Pflicht.
  4. Je nach Unternehmenskategorie die Ausstellung und das E-Reporting einführen bzw. für den 1. September 2027 planen.
  5. Stammdaten französischer Kunden pflegen, insbesondere die SIREN-Nummer.
  6. Das E-Reporting für Privatkunden- und Auslandsumsätze mit der Plattform einrichten.
  7. Testrechnungen in Factur-X, UBL oder CII vor der Übergabe an die Plattform validieren.
  8. Die strukturierte Datei archivieren, nicht nur eine lesbare Kopie.
  9. Sonderfälle wie Anzahlungen, Gutschriften oder Reverse Charge mit der Steuerberatung klären.

Was sich für Empfänger ändert

Eingangsrechnungen kommen über die Plattform statt per Post oder E-Mail. Die Kreditorenbuchhaltung muss strukturierte Dateien verarbeiten und die Statusmeldungen zwischen den Plattformen verfolgen.

Bis kleine und Kleinstunternehmen am 1. September 2027 mit der Ausstellung beginnen, gehen bei Ihrer französischen Gesellschaft weiterhin auch Papier- und PDF-Rechnungen ein. Planen Sie bis dahin beide Eingangswege ein.

Für deutsche Muttergesellschaften heißt das: Die Rechnungseingangsprozesse der französischen Tochter laufen über deren Plattform, nicht über den deutschen Posteingang. Klären Sie frühzeitig, wie die strukturierten Dateien in die Konzernbuchhaltung gelangen und wo sie archiviert werden.

Häufige Fehler

  • Annehmen, ein PDF per E-Mail genüge weiterhin.
  • Das öffentliche Portal für eine kostenlose Rechnungsplattform halten; der Austausch läuft über eine PA.
  • Das E-Reporting für Privatkunden- und Auslandsumsätze vergessen.
  • Eine Plattform wählen, ohne die amtliche Liste zu prüfen.
  • Den Empfang auf 2027 verschieben, weil das Unternehmen klein ist – der Empfang ist seit dem 1. September 2026 Pflicht.
  • Eine Factur-X-Datei versenden, deren XML unvollständig ist oder nicht zum PDF passt.

So helfen Viewer und Validator

Mit dem Factur-X-Validator prüfen Sie eine Datei, bevor sie an Ihre Plattform geht. Der E-Rechnungs-Viewer stellt UBL- und CII-Dateien lesbar dar.

Häufige Fragen

Kann ich Rechnungen in Frankreich direkt per E-Mail schicken?

Im Anwendungsbereich der Reform nicht. E-Rechnungen müssen über eine zugelassene Plattform ausgetauscht werden.

Ist das öffentliche Portal kostenlos nutzbar?

Das öffentliche Portal dient als Verzeichnis und Datensammelstelle, nicht als Rechnungsplattform. Ausstellung und Empfang laufen über eine PA.

Wird ZUGFeRD in Frankreich akzeptiert?

Factur-X ist eines der drei Basisformate und technisch identisch mit ZUGFeRD. Die französischen Pflichtangaben müssen trotzdem enthalten sein.

Was gilt für kleine Unternehmen?

Empfangen seit dem 1. September 2026, ausstellen ab dem 1. September 2027.

Betrifft die Reform Verkäufe an Privatkunden?

Nicht als E-Rechnung, aber über das E-Reporting.

Wo finde ich die zugelassenen Plattformen?

Die französische Finanzverwaltung veröffentlicht die Liste auf impots.gouv.fr.

Sind PDP und PA dasselbe?

Ja. Plateforme agréée (PA) ist die heutige Bezeichnung für die früher PDP genannten Plattformen.

Quellen

  1. DGFiP: Guide pratique de démarrage au 1er septembre 2026 (abgerufen am 2026-10-28)
  2. economie.gouv.fr: Facturation électronique pour les entreprises (abgerufen am 2026-10-28)
  3. FNFE-MPE: Factur-X / ZUGFeRD (abgerufen am 2026-10-28)

Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026