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PDF in ZUGFeRD umwandeln – bald verfügbar, Abrechnung pro Datei

Für Unternehmen, die nur wenige Rechnungen schreiben und dafür keine neue Software einführen wollen: PDF-Rechnung hochladen, erkannte Daten prüfen, ZUGFeRD-Datei herunterladen.

Auf die Warteliste

Die Warteliste öffnet in Kürze. Schauen Sie bald wieder vorbei – Viewer und Validator oben können Sie schon jetzt kostenlos nutzen.

Warum die Umwandlung nicht trivial ist

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Ein beliebiges XML an ein PDF zu hängen, ist schnell gemacht. Ein korrektes XML zu erzeugen, nicht: Jeder Betrag, jeder Steuersatz, jede Anschrift, IBAN und Referenz muss aus dem PDF gelesen, dem richtigen Feld der EN 16931 zugeordnet und auf Stimmigkeit geprüft werden. Ein PDF speichert Textpositionen, keine Bedeutung – da wird schnell eine Summe falsch gelesen oder die USt-IdNr. der falschen Partei zugeordnet.

Maßgeblich ist aber das XML. Weichen PDF und XML voneinander ab, gehen laut Bundesfinanzministerium die Angaben im XML vor. Ein Konverter, der stillschweigend rät, würde Rechnungen erzeugen, die richtig aussehen und falsch sind.

Was der Konverter leisten wird

  1. Ihre PDF-Rechnung einlesen und die Rechnungsdaten extrahieren.
  2. Jedes erkannte Feld neben dem PDF anzeigen, unsichere Werte markieren – Sie bestätigen oder korrigieren.
  3. Die Summen nachrechnen und dieselben EN-16931-Prüfungen (bei Bedarf auch die XRechnung-Regeln) ausführen wie unser Validator.
  4. Eine ZUGFeRD-Datei in einem Profil erzeugen, das den Anforderungen an die E-Rechnung nach § 14 UStG genügt – zum Versand über Ihren gewohnten Weg.

Für den Inhalt Ihrer Rechnung bleiben Sie verantwortlich. Der Konverter hilft, eine korrekte Datei zu erzeugen; die umsatzsteuerliche Beurteilung nimmt er Ihnen nicht ab.

Preis: pro Datei, kein Abo

Es wird kein Abonnement geben. Sie zahlen für die Dateien, die Sie umwandeln, sonst nichts. Die Preise veröffentlichen wir vor dem Start.

Gerade für kleinere Unternehmen ist das interessant: Ab 2027 bzw. 2028 müssen auch sie im Inland E-Rechnungen ausstellen, wenn nicht eine Ausnahme wie die für Kleinbetragsrechnungen oder Kleinunternehmer greift.

Auf die Warteliste

Über das Formular auf dieser Seite erfahren Sie, wann der Konverter verfügbar ist. Es wird keine Zahlung verlangt und nichts erhoben außer dem, was Sie selbst eintragen. Ihren Eintrag können Sie jederzeit löschen lassen.

Vor dem Start legen wir außerdem offen, wo Ihre Datei bei der Umwandlung verarbeitet wird. Viewer und Validatoren auf dieser Website laufen weiterhin vollständig in Ihrem Browser.

Häufige Fragen

Wann ist der Konverter verfügbar?

Einen festen Termin gibt es noch nicht. Tragen Sie sich in die Warteliste ein, dann erfahren Sie es als Erste.

Was wird es kosten?

Abgerechnet wird pro Datei, ohne Abonnement. Konkrete Preise nennen wir vor dem Start, nicht vorher.

Kann ich mein PDF nicht einfach selbst mit XML versehen?

Technisch schon, aber das XML muss vollständige und korrekte Rechnungsdaten in der richtigen Struktur enthalten. Genau das ist der aufwendige Teil, bei dem der Konverter helfen soll.

Gilt das Ergebnis als E-Rechnung nach § 14 UStG?

Der Konverter erzeugt ein zulässiges ZUGFeRD-Profil und prüft es vor dem Download. Ob die Angaben inhaltlich stimmen, etwa der Steuersatz, liegt weiterhin bei Ihnen.

Versendet der Konverter die Rechnung?

Nein. Sie laden die Datei herunter und versenden sie wie bisher. Wir sind keine Übermittlungsplattform.

Wird auch die Umwandlung in XRechnung möglich sein?

Das prüfen wir. Geben Sie im Wartelisten-Formular an, wenn Sie es brauchen.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur obligatorischen E-Rechnung (abgerufen am 2026-10-28)
  2. § 27 UStG, Abs. 38 – Übergangsregelungen (abgerufen am 2026-10-28)
  3. FNFE-MPE – Factur-X / ZUGFeRD (abgerufen am 2026-10-28)

Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026