E-Rechnung anzeigen – ein Viewer für alle Formate
Egal in welchem Format Ihre E-Rechnung kommt: Ziehen Sie sie hierher, um sie zu lesen. Das Format wird automatisch erkannt, die Datei bleibt in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XML (XRechnung, Peppol BIS, UBL, CII) oder PDF mit eingebettetem XML (ZUGFeRD, Factur-X)
Keine Datei zur Hand? Beispiel öffnen:
- Nichts wird hochgeladen – die Datei wird in diesem Browser-Tab gelesen
- Offizielle Regeln EN 16931 (CEN) und XRechnung (KoSIT)
- Jeder Fehler verständlich erklärt, mit Lösung
So öffnen Sie eine E-Rechnung
- 1Ziehen Sie die XML- oder PDF-Datei in das Feld oben oder wählen Sie sie per Klick aus.
- 2Format und gegebenenfalls Profil werden automatisch erkannt.
- 3Lesen Sie die Rechnung: Parteien, Positionen, Umsatzsteuer, Summen, Zahlungsangaben, Referenzen, Bemerkungen und Anlagen.
- 4Drucken Sie die Ansicht oder speichern Sie sie als PDF, und archivieren Sie die Originaldatei.
Formate und Länder
Alle folgenden Formate setzen die europäische Norm EN 16931 um, in einer ihrer beiden XML-Syntaxen UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII D16B. Deshalb kann ein einziger Viewer sie alle lesen.
| Format | Syntax | Wichtigste Länder | Werkzeuge |
|---|---|---|---|
| XRechnung | UBL oder CII | Deutschland | Viewer, Validator |
| ZUGFeRD 2.x | CII in PDF/A-3 | Deutschland | Viewer, Validator |
| Factur-X | CII in PDF/A-3 | Frankreich | Viewer, Validator |
| Peppol BIS Billing 3.0 | UBL | Belgien, Niederlande, Skandinavien u. a. | Validator |
| UBL / CII nach EN 16931 | UBL oder CII | Frankreich (Basisformate), grenzüberschreitend | Diese Seite |
Was Sie sehen
Unabhängig vom Format ist die Darstellung gleich: Rechnungssteller und -empfänger, Positionen, Umsatzsteueraufschlüsselung, Summen mit unabhängiger Nachberechnung, Zahlungsangaben (IBAN, BIC, Zahlungsbedingungen), Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz, Bemerkungen und Anlagen. Bei hybriden PDFs erscheint das extrahierte XML neben dem PDF, damit Sie beides vergleichen können.
Noch nicht unterstützt: ZUGFeRD 1.0 und das polnische KSeF-Format FA(3). Ein KSeF-Viewer ist geplant.
Länder-Leitfäden
- E-Rechnung in Deutschland – Empfang seit 2025, Versand ab 2027 bzw. 2028
- E-Rechnung in Frankreich – plateformes agréées, Fristen 2026 und 2027
- E-Rechnung in Belgien – Peppol-Pflicht seit 2026
Datenschutz und Grenzen
Die Datei wird ausschließlich in Ihrem Browser gelesen. Sie wird nicht hochgeladen, eine Verarbeitung auf einem Server findet nicht statt. Netzwerkanfragen betreffen nur diese Seite und die offiziellen Regeldateien, die für alle Besucher gleich sind. Es wird nichts gespeichert; mit dem Schließen des Tabs sind die Daten verworfen. Ein Konto ist nicht nötig.
Häufige Fragen
Muss ich das Format kennen, bevor ich die Datei öffne?
Nein. Das Format wird aus der Datei selbst erkannt. Sie können jede unterstützte XML- oder PDF-Datei hier ablegen.
Ist ein PDF im E-Mail-Anhang eine E-Rechnung?
Nein, nach § 14 UStG ist das eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz; ein ZUGFeRD-PDF zählt wegen des eingebetteten XML dazu.
Kann ich die Datei auch prüfen?
Ja. Wechseln Sie zum Prüfbericht oder nutzen Sie einen der oben verlinkten Validatoren.
Welche Datei muss ich aufbewahren?
Die empfangene Originaldatei, unverändert. Nach den GoBD ist sie das maßgebliche Dokument; ein Ausdruck ist nur eine lesbare Kopie.
Kostet der Viewer etwas?
Nein. Ohne Konto und ohne Begrenzung der Dateianzahl.
Quellen
- BMF – FAQ zur E-Rechnung (abgerufen am 2026-10-28)
- KoSIT – XRechnung (abgerufen am 2026-10-28)
- FNFE-MPE – Factur-X / ZUGFeRD (abgerufen am 2026-10-28)
- OpenPeppol – Peppol BIS Billing 3.0 (abgerufen am 2026-10-28)
Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026