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invoiceprobe

ZUGFeRD-Rechnung anzeigen: die Daten hinter dem PDF

Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie ein normales PDF. Steuerlich maßgeblich ist aber die eingebettete XML-Datei. Der Viewer holt sie heraus und stellt sie neben die PDF-Ansicht.

E-Rechnung hier ablegen

XML (XRechnung, Peppol BIS, UBL, CII) oder PDF mit eingebettetem XML (ZUGFeRD, Factur-X)

Keine Datei zur Hand? Beispiel öffnen:

  • Nichts wird hochgeladen – die Datei wird in diesem Browser-Tab gelesen
  • Offizielle Regeln EN 16931 (CEN) und XRechnung (KoSIT)
  • Jeder Fehler verständlich erklärt, mit Lösung

So zeigen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung an

  1. 1Ziehen Sie das ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF in das Feld oben oder wählen Sie es per Klick aus. Eine einzelne XML-Datei funktioniert ebenso.
  2. 2Das eingebettete XML wird gefunden, Format und Profil werden automatisch erkannt.
  3. 3Vergleichen Sie die strukturierten Daten mit der PDF-Seite: Parteien, Positionen, Umsatzsteuer, Summen und Bankverbindung.
  4. 4Drucken Sie die Datenansicht oder speichern Sie sie als PDF. Die hybride Originaldatei bewahren Sie unverändert auf.

Außen PDF, innen strukturierte Daten

ZUGFeRD und das französische Factur-X sind technisch dasselbe hybride Format, gemeinsam gepflegt von FeRD und FNFE-MPE. Sichtbar ist ein PDF/A-3-Dokument, darin eingebettet eine XML-Datei in UN/CEFACT-CII-Syntax, meist mit dem Namen factur-x.xml, bei älteren ZUGFeRD-2.0-Dateien zugferd-invoice.xml.

Für die E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG zählt das XML. Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Weichen PDF und XML voneinander ab, gehen die Angaben im XML vor. Ein PDF-Reader zeigt Ihnen aber nur das Bild. Dieser Viewer öffnet den Anhang in Ihrem Browser und stellt den Inhalt lesbar dar – neben dem PDF.

Warum Abweichungen wichtig sind

Die meisten Programme erzeugen PDF und XML aus denselben Daten, aber nicht alle zuverlässig. Es kommen durchaus Dateien vor, deren XML einen anderen Gesamtbetrag, eine fehlende Position, eine veraltete IBAN oder einen abweichenden Steuersatz enthält. Wer die Zahlung anhand des PDFs freigibt, während die Buchhaltungssoftware das XML verbucht, übernimmt solche Differenzen unbemerkt.

Der Viewer rechnet die Summen aus dem XML unabhängig nach und markiert alles, was nicht aufgeht. Prüfen Sie beides nebeneinander, bevor Sie freigeben.

ZUGFeRD-Profile und die E-Rechnungspflicht

ProfilInhaltE-Rechnung nach § 14 UStG?
MINIMUMNur Kopfdaten, BuchungshilfeNein
BASIC WLKopfdaten und Summen, ohne PositionenNein
BASICEinfache Rechnung mit PositionenJa
EN 16931 (früher COMFORT)Vollständiger Inhalt nach EN 16931Ja
EXTENDEDEN 16931 plus zusätzliche FelderJa
XRECHNUNGXRechnung-Daten im ZUGFeRD-FormatJa

Laut BMF-Schreiben ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ein zulässiges Format – mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC WL. Diese enthalten nicht alle nach EN 16931 erforderlichen Angaben und gelten daher nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Der Viewer zeigt das Profil oben an, damit Sie sofort sehen, was Sie vor sich haben.

Was angezeigt wird

  • Rechnungssteller und -empfänger, USt-IdNr., Ansprechpartner
  • Positionen, Zu- und Abschläge
  • Umsatzsteueraufschlüsselung nach Kategorie und Steuersatz
  • Summen mit unabhängiger Nachberechnung
  • IBAN, BIC, Verwendungszweck und Zahlungsbedingungen
  • Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz, Bestellnummer
  • Bemerkungen und weitere an das PDF angehängte Dateien

Um das XML gegen die offiziellen Regeln zu prüfen, nutzen Sie den ZUGFeRD- und Factur-X-Validator. Nicht geprüft werden die sichtbare PDF-Ebene und deren PDF/A-3-Konformität.

Datenschutz und Grenzen

Das PDF wird in Ihrem Browser geöffnet und das XML dort extrahiert. Es wird nichts hochgeladen, eine serverseitige Verarbeitung gibt es nicht. Netzwerkanfragen betreffen nur diese Seite und die offiziellen Regeldateien, die für alle Besucher gleich sind. Es wird nichts gespeichert; mit dem Schließen des Tabs sind die Daten verworfen. Ein Konto ist nicht nötig.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein PDF eine ZUGFeRD-Rechnung ist?

Ziehen Sie es hierher. Ist ein Rechnungs-XML eingebettet, wird es ausgelesen und das Profil angezeigt. Andernfalls erhalten Sie den Hinweis, dass es sich um ein einfaches PDF und damit nicht um eine E-Rechnung handelt.

Welche ZUGFeRD-Versionen werden unterstützt?

ZUGFeRD 2.x und Factur-X 1.x. ZUGFeRD 1.0 wird derzeit noch nicht unterstützt.

PDF und XML zeigen unterschiedliche Beträge. Was gilt?

Für die E-Rechnung sind die Angaben im XML maßgeblich. Fordern Sie beim Lieferanten eine korrigierte Rechnung an, statt einen der beiden Werte zu verbuchen.

Genügt eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil BASIC WL?

Nein. MINIMUM und BASIC WL sind laut BMF-Schreiben ausgenommen, weil sie nicht alle Angaben nach EN 16931 enthalten. Zulässig sind BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG.

Was muss ich nach GoBD aufbewahren?

Die hybride Datei so, wie Sie sie erhalten haben. Sie enthält das XML als steuerlich maßgebliches Original; ein Ausdruck der Datenansicht ersetzt es nicht.

Kann ich weitere Anhänge im PDF sehen?

Ja. Zusätzlich angehängte Dateien wie Stundenzettel oder Lieferscheine werden mit Namen und Beschreibung aufgelistet.

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur obligatorischen E-Rechnung (abgerufen am 2026-10-28)
  2. BMF – FAQ zur E-Rechnung (abgerufen am 2026-10-28)
  3. FNFE-MPE – Factur-X / ZUGFeRD (abgerufen am 2026-10-28)

Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026