E-Rechnungen lesen und prüfen – direkt im Browser
Ziehen Sie eine XML- oder PDF-Rechnung in das Feld unten. Sie erhalten eine lesbare Ansicht und einen Prüfbericht nach den offiziellen Regeln, ohne dass die Datei Ihren Rechner verlässt.
E-Rechnung hier ablegen
XML (XRechnung, Peppol BIS, UBL, CII) oder PDF mit eingebettetem XML (ZUGFeRD, Factur-X)
Keine Datei zur Hand? Beispiel öffnen:
- Nichts wird hochgeladen – die Datei wird in diesem Browser-Tab gelesen
- Offizielle Regeln EN 16931 (CEN) und XRechnung (KoSIT)
- Jeder Fehler verständlich erklärt, mit Lösung
Werkzeuge
- E-Rechnungs-ViewerEin Viewer für XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, Peppol und weitere EN-16931-Rechnungen. Mit Übersicht, welches Land welches Format nutzt. Im Browser, ohne Upload.
- XRechnung-ViewerXRechnung-XML als lesbare Rechnung anzeigen, Summen nachrechnen, drucken oder als PDF speichern. Läuft im Browser – ohne Upload, Konto oder Installation.
- XRechnung-ValidatorXRechnung 3.0.2 online prüfen: KoSIT-Schematron und EN-16931-Regeln, Bericht mit Regel-ID, Fundstelle und Korrekturhinweis. Läuft lokal im Browser, ohne Upload.
- ZUGFeRD-ViewerDas eingebettete XML einer ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung auslesen und neben dem PDF anzeigen. Abweichungen erkennen, Profil prüfen. Im Browser, ohne Upload.
- ZUGFeRD-ValidatorDas XML einer ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung gegen Schema und EN-16931-Regeln prüfen, mit Regel-ID, Fundstelle und Korrekturhinweis. Im Browser, ohne Upload.
- Peppol-ValidatorPeppol-BIS-Billing-3.0-Rechnungen gegen UBL-2.1-Schema, alle EN-16931-Regeln und grundlegende Peppol-Prüfungen testen. Im Browser, ohne Upload, ohne Konto.
- PDF zu ZUGFeRDDemnächstAus einer PDF-Rechnung eine ZUGFeRD- bzw. Factur-X-E-Rechnung erzeugen, jedes erkannte Feld selbst prüfen. In Vorbereitung, Abrechnung pro Datei, kein Abo.
Fristen nach Land
- E-Rechnung 2027/2028E-Rechnungspflicht in Deutschland: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 oder 2028, die 800.000-Euro-Grenze, Ausnahmen, XRechnung und ZUGFeRD – mit Quellen.
- Frankreich 2026/2027E-Rechnung in Frankreich: Empfang seit 1. September 2026, Ausstellung je nach Unternehmensgröße 2026 oder 2027, Plattformen, Factur-X, UBL, CII – mit Quellen.
- Belgien PeppolE-Rechnungspflicht in Belgien seit 1. Januar 2026: wer betroffen ist, Peppol BIS, Access Point, Bußgelder, geplantes E-Reporting 2028 – mit amtlichen Quellen.
So öffnen Sie eine E-Rechnung
- 1Ziehen Sie die Rechnungsdatei in das Feld oben oder wählen Sie sie per Klick aus. Möglich sind XML-Dateien und PDFs mit eingebetteter Rechnung (ZUGFeRD, Factur-X).
- 2Das Format wird automatisch erkannt: XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, Peppol BIS oder eine andere EN-16931-Rechnung in UBL- oder CII-Syntax.
- 3Lesen Sie die Rechnung in der gewohnten Darstellung und wechseln Sie zum Prüfbericht, um zu sehen, welche Regeln erfüllt sind.
- 4Drucken Sie die Ansicht oder speichern Sie sie über den Druckdialog des Browsers als PDF. Die Originaldatei bewahren Sie unverändert auf.
Was das Werkzeug leistet
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz. Für die Buchhaltungssoftware ist das ideal, für Menschen, die eine XML-Datei per E-Mail bekommen, eher nicht. invoiceprobe macht aus den Daten wieder eine Rechnung, die man lesen, drucken und prüfen kann.
- Anzeige – Rechnungssteller und -empfänger, Positionen, Umsatzsteueraufschlüsselung, Summen, Zahlungsangaben (IBAN, BIC, Zahlungsbedingungen), Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz, Bemerkungen und Anlagen. Die Summen werden unabhängig nachgerechnet, damit Rechenfehler auffallen.
- Prüfung – gegen das XML-Schema, die Kernregeln der EN 16931 und bei deutschen Rechnungen gegen die XRechnung-Regeln der KoSIT. Zu jedem Befund sehen Sie die offizielle Regel-ID, die Fundstelle im XML und für die häufigsten Regeln eine verständliche Erklärung mit Korrekturhinweis.
- Konvertierung (in Vorbereitung) – aus einem normalen PDF eine ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung erzeugen, abgerechnet pro Datei. Details auf der Seite PDF zu ZUGFeRD.
Unterstützte Formate
| Format | Typischer Einsatz |
|---|---|
| XRechnung (UBL oder CII) | Deutschland, Pflicht bei öffentlichen Auftraggebern, verbreitet im B2B |
| ZUGFeRD 2.x / Factur-X | Deutschland und Frankreich, PDF mit eingebettetem XML oder reines XML |
| Peppol BIS Billing 3.0 | Belgien, Niederlande, Skandinavien und weitere Peppol-Länder |
| Sonstige EN-16931-Rechnungen | Jede Rechnung oder Gutschrift nach europäischer Norm in UBL oder CII |
Noch nicht unterstützt: ZUGFeRD 1.0, das polnische KSeF-Format FA(3) und die Prüfung der PDF/A-3-Konformität. Eine Übersicht aller Werkzeuge nach Format finden Sie im E-Rechnungs-Viewer.
Ihre Rechnung bleibt auf Ihrem Gerät
Die Datei wird ausschließlich in Ihrem Browser gelesen und geprüft. Sie wird nicht hochgeladen, es gibt keine Verarbeitung auf einem Server. Netzwerkanfragen betreffen nur diese Seite und die offiziellen Regeldateien, die für alle Besucher identisch sind. Es wird nichts gespeichert: Schließen Sie den Tab, sind die Daten weg. Ein Konto brauchen Sie nicht.
Keine Plattform, kein Versanddienst
Mit der E-Rechnungspflicht sind zahlreiche Übermittlungsdienste entstanden. invoiceprobe gehört bewusst nicht dazu: Es ist ein Werkzeug, um Dateien anzusehen und zu prüfen, die Sie bereits haben.
Häufige Fragen
Kostet die Nutzung etwas?
Anzeigen und Prüfen sind kostenlos und ohne Registrierung möglich. Der geplante PDF-zu-ZUGFeRD-Konverter wird pro Datei abgerechnet, ohne Abonnement.
Wird meine Rechnung irgendwohin übertragen?
Nein. Einlesen, Darstellung und Prüfung laufen vollständig im Browser. Die Regeldateien werden von dieser Website geladen, Ihre Rechnung wird nicht zurückgesendet.
Welche Regelversionen werden verwendet?
Die EN-16931-Validierungsartefakte 1.3.16 von CEN/TC 434 und das XRechnung-Schematron 2.6.0 für XRechnung 3.0.2 der KoSIT. Die Versionen stehen in jedem Prüfbericht.
Kann ich damit Rechnungen versenden oder empfangen?
Nein. Für Peppol benötigen Sie einen Access Point, für den Versand Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software. invoiceprobe liest und prüft nur.
Ist eine fehlerfreie Prüfung eine Garantie für den Vorsteuerabzug?
Nein. Die Prüfung bestätigt, dass die Datei die geprüften technischen Regeln einhält. Ob die Rechnung inhaltlich stimmt, etwa der Steuersatz, bleibt eine steuerliche Frage.
Quellen
- CEN/TC 434 – EN-16931-Validierungsartefakte (abgerufen am 2026-10-28)
- KoSIT – XRechnung (abgerufen am 2026-10-28)
Zuletzt geprüft am 28. Oktober 2026